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Wolf - Was haben Halterinnen und Halter von Nutztieren zu beachten?

Wolf - Was haben Halterinnen und Halter von Nutztieren zu beachten?

©lk NÖ und Land NÖ

Melden Sie alle Sichtungen von Wölfen direkt an eine Jägerin oder einen Jäger vor Ort (Jagdgebiet). 

Ist Ihnen keine Jägerin oder kein Jäger vor Ort bekannt, richten Sie Ihre Meldung an: 

• die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft oder den örtlich zuständigen Magistrat (schriftlich oder telefonisch) oder 

• schicken Sie die Meldung über die Wildtierinfo (siehe QR-Code) an das Land NÖ. 

Taucht ein Wolf mehr als zweimal binnen einer Woche tagsüber in einer Siedlung oder bei bewohntem Gebäude auf, ist eine Entnahme gerechtfertigt. 

Jede Meldung trägt dazu bei, dass die Jägerschaft entsprechend den rechtlichen Vorgaben Vergrämungen (Schreck- oder Warnschüsse) oder Entnahmen (Abschüsse) von Wölfen vornehmen kann! 

Was hat eine Halterin oder ein Halter von Nutztieren nach einem Riss zu tun? 

Melden Sie den Riss oder die Verletzung eines Nutztieres der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem örtlich zuständigen Magistrat (schriftlich oder telefonisch). Außerhalb der Amtsstunden wenden Sie sich bitte an die Wildtierhotline 02742 9005 9100 oder an die nächste Polizeidienststelle.  

In weiterer Folge erfolgt eine Begutachtung des getöteten Nutztieres mit DNA-Probenahme. Bestätigt sich die Tötung eines Nutztieres durch einen Wolf, wird die Halterin oder der Halter des Nutztieres vom Land NÖ entschädigt. 

Wo erhalte ich Beratung zum Schutz von Nutztieren? 

Die Beratung hinsichtlich des Nutztierschutzes in der Land- und Forstwirtschaft erfolgt durch die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer (Ansprechperson: Reinhard Gastecker) unter der Nummer 05 0259 23200 oder per E-Mail unter nutztiere@lk-noe.at

Das Land NÖ fördert 80 % der Netto-Materialkosten für Erneuerung und Aufrüsten oder Neubau von Zäunen für Schafe, Ziegen, Kälber, Pferde, Alpakas und Lamas (Neuwelt-Kamele). 

29.11.2023