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Wohnbauförderung

Die Marktgemeinde Weiten bietet Ihnen für die Schaffung einer neuen Wohneinheit eine Wohnbauförderung an.
Diese besteht aus einer Basisförderung und einer Zusatzförderung.
Die Basisförderung beträg 50% der für die Bauliegenschaft anfallenden Aufschließungskosten, maximal jedoch € 3.300,--Weiters kann eine Zusatzförderung gewährt werden. Diese richtet sich nach der Summe, welche Sie für das zu fördernde Bauvorhaben bei Betrieben in der Marktgemeinde Weiten ausgegeben haben. Mit der Zusatzförderung kann die Basisförderung um bis zu 50% erhöht werden.

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