Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 in der Höhe von € 150,00 zu gewähren. Zusätzlich wird aufgrund der aktuellen Teuerungswelle im Energiebereich (insbesondere Heizkosten) für das Jahr 2023/2024 eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2023/2024 in Höhe von € 75,00 gewährt werden.
Für die Heizperiode 2023/2024 soll somit insgesamt € 225,00 als Heizkostenzuschuss ausbezahlt werden.
Der Heizkostenzuschuss kann beim zuständigen Gemeindeamt am Hauptwohnsitz der Betroffenen beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Den Heizkostenzuschuss sollen erhalten:
- BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG (AusgleichzulagenbezieherInnen)
- BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
- sonstige EinkommenbezieherInnen, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
Anträge können ab 20. Dezember 2023 bis spätestens 31. März 2024 im Gemeindeamt gestellt werden. (Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen, E-Card und Bankverbindung bitte mitbringen!)
Weitere Details finden sich im Anhang.