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Die Grundsteuer ist eine ausschließliche Gemeindeabgabe, mit der der inländische Grundbesitz besteuert wird. Unter Grundbesitz sind das land- und forstwirtschaftliche Vermögen, das Grundvermögen und die zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücke zu verstehen.
Für die Besteuerung des Grundbesitzes ist der Einheitswert maßgebend. Der Einheitswert wird vom Finanzamt errechnet und mittels Einheitswertbescheid festgelegt.
Gleichzeitig mit dem Einheitswert wird vom Finanzamt auch der Steuermessbetrag festgesetzt.
Der Steuermessbetrag bildet die Grundlage für die Vorschreibung der Grundsteuer durch die Gemeinde, in dem dieser Messbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz multipliziert wird.
Der Hebesatz beträgt zur Zeit 500 %, so dass sich folgende Steuerberechnung ergibt:
Steuermessbetrag x Hebesatz (500 %) = Grundsteuer pro Jahr